Campingplatz am Mahlower See
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rechte und Pflichten zwischen dem Campingplatz am Mahlower See, Teltower Straße 34, 15831 Blankenfelde–Mahlow, Deutschland, dessen Inhaber Herr Andreas Schwabe ist (im folgenden „Campingplatz am Mahlower See“) und dem Campinggast.
(2) Grundlage für die Erbringung der vertraglichen Leistungen durch den Campingplatz am Mahlower See sind diese AGB nebst der für den Reisezeitraum jeweils gültigen Preislisten und der Campingplatzordnung.
(1) Buchungen können persönlich, schriftlich, per E-Mail oder über das Online-Formular auf der Webseite erfolgen. Der Campinggast bietet dem Campingplatz am Mahlower See mit der Anmeldung den Abschluss eines Stellplatzmietvertrages an. Ein solcher Vertrag kommt jedoch erst mit der Annahme der Buchung durch den Campingplatz am Mahlower See sowie die Erteilung einer Buchungsbestätigung in Textform zustande.
(2) Der Campinggast hat grundsätzlich keinen Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz. Dem Campingplatz am Mahlower See steht insofern das Recht zu, dem Campinggast einen Stellplatz zuzuweisen. Ansprüche des Campinggastes sind ausgeschlossen, sofern ein bestimmter angemieteter Stellplatz im Reisezeitraum nicht zur Verfügung steht. Eine Weiter- oder Untervermietung des Stellplatzes ist nicht gestattet.
(3) Nebenabreden, telefonische Auskünfte oder anderweitige Zusicherungen sind nur bei Bestätigung in Textform wirksam.
(1) Der Campinggast hat spätestens bei der Anmeldung am Tag der Anreise die Stellplatzgebühr sowie die sonstigen Gebühr laut Preisliste für den gebuchten Reisezeitraum in voller Höhe an der Rezeption zu zahlen. Die Zahlung sonstiger in Anspruch genommener Leistungen ist spätestens am Abreisetag fällig.
(2) Zahlungen an der Rezeption können grundsätzlich nur in bar, per EC-oder Kreditkarte erfolgen. Andere Zahlungsarten sind ausgeschlossen.
(3) Die Höhe der vom Campinggast zu zahlenden Entgelte ergibt sich aus der Buchungsbestätigung und der in der jeweiligen Fassung gültigen Preisliste des Campingplatzes am Mahlower See. Diese kann an der Rezeption sowie unter https://www.camping-bei-berlin.de/de/preise eingesehen werden. Preiserhöhungen nach Vertragsschluss sind nur zulässig, wenn zwischen diesen und der Leistungserbringung mehr als vier Monate liegen.
Der Campinggast kann den Rücktritt vom Campingvertrag gegenüber dem Campingplatz am Mahlower See jederzeit in Textform erklären. Maßgeblich ist der Tag des Zugangs der Erklärung beim Campingplatz am Mahlower See. Der Campingplatz am Mahlower See ist im Falle des Rücktritts berechtigt, eine pauschalierte Entschädigung gemäß nachstehender Bedingungen zu verlangen. Tritt der Campinggast vor Mietbeginn vom Campingvertrag zurück, ohne einen Nachmieter zu benennen, der in den Vertrag zu denselben Konditionen eintritt, ist als Entschädigung unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen die folgende anteilige Miete zu entrichten, sofern eine anderweitige Vermietung nicht möglich ist:
ab 14 Tage vor Mietbeginn: 100 % des Mietpreises
Gleichwohl ist der Campingplatz am Mahlower See bemüht, den Stellplatz anderweitig zu vermieten. Der Campinggast ist berechtigt, jederzeit einen geringeren Schaden nachzuweisen. Bricht der Campinggast den Aufenthalt vorzeitig ab, bleibt er zur Zahlung des vollen Mietpreises verpflichtet.
(1) Der Campinggast ist verpflichtet, die im folgenden aufgeführten Miet- und Nutzungsbedingungen des Campingplatzes am Mahlower See einschließlich der Campingplatzordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung zu beachten. Auf die Geltung der Campingplatzordnung wird insofern ausdrücklich verwiesen, sie gilt als Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(2) Der Campinggast hat bei der Anmeldung die Personalausweise bzw. Reisepässe aller angemeldeten Personen vorzulegen. Der Aufenthalt von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren auf dem Campingplatz ist grundsätzlich nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer volljährigen Person gestattet, die eine schriftliche Einverständniserklärung sowie einen Nachweis zur Übertragung der Aufsichtspflicht (§ 1 Abs. 1 Nr.4 JuSchG) des bzw. der Erziehungsberechtigten vorlegen kann. Die entsprechenden Erklärungen sowie eine Kopie des Personalausweises des bzw. der Erziehungsberechtigten des Kindes / Jugendlichen unter 18 Jahren ist bei der Anmeldung zwingend vorzulegen.
(3) Die Nutzung des gemieteten Stellplatzes zu Übernachtungszwecken ist nur den angemeldeten Personen gestattet. Besucher des Campinggastes müssen angemeldet werden und sind verpflichtet, das Besucherentgelt gemäß der jeweils gültigen Preisliste zu entrichten.
(4) Die Nutzung der Abstellplätze sowie der dort ggf. aufgestellten Zelte, Wohn- und Reisemobile zu längerfristigen Wohnzwecken ist nicht zulässig. Die Anmeldung eines Erst- oder Zweitwohnsitzes durch den Campinggast ist nicht gestattet.
(5) Die Unter- oder Weitervermietung des Stellplatzes an Dritte sowie jede sonstige Gebrauchsüberlassung ist grundsätzlich untersagt, Ausnahmen bedürfen der Genehmigung des Campingplatzes am Mahlower See.
(1) Die vorhandenen Leitungsnetze für Elektrizität und Wasser dürfen vom Campinggast nur in dem Umfang in Anspruch genommen werden, dass keine Überlastung eintritt. Einen eventuellen Mehrbedarf kann der Campinggast durch Buchung weiterer Anschlüsse an der Anmeldung decken.
(2) Bei Störung und Schäden an der Versorgungsleitung hat der Campinggast für sofortige Abschaltung zu sorgen und ist verpflichtet, die Campingplatzverwaltung sofort zu benachrichtigen.
(3) Eine Veränderung der Energieversorgung, insbes. eine Abänderung der Stromspannung, berechtigt den Campinggast nicht zu Ersatzansprüchen gegen den Campingplatz am Mahlower See.
(4) Bei Unterbrechung der Strom-, Gas- und Wasserversorgung oder Entwässerung durch einen vom Campingplatz am Mahlower See nicht zu vertretenden Umstand hat der Campinggast keine Schadensersatzansprüche gegen den Campingplatz am Mahlower See.
(1) Der Campinggast am Mahlower See stellt einen Zugang zum Internet in Form eines WLAN-Zugangs („Hotspot“) zur kostenlosen Nutzung zur Verfügung. Die Bereitstellung des Hotspots richtet sich nach den jeweiligen technischen und betrieblichen Möglichkeiten. Ein Anspruch auf einen funktionsfähigen Hotspot oder eine bestimmte örtliche Abdeckung des Hotspots besteht nicht. Es wird nicht gewährleistet, dass der Hotspot störungs- und unterbrechungsfrei genutzt werden kann. Auch können wir keine Übertragungsgeschwindigkeiten gewährleisten. Der Campinggast behält sich das Recht vor, den Zugang zum Hotspot im Falle notwendiger technischer Reparatur- und Wartungsarbeiten ohne vorherige Ankündigung zu ändern, zu beschränken oder einzustellen.
Es besteht kein Anspruch darauf, dass bestimmte Dienste über den Hotspot genutzt werden können. So können insbesondere Port-Sperrungen vorgenommen werden. In der Regel wird das Surfen im Internet und das Senden und Empfangen von E-Mails ermöglicht.
(2) Wir bieten unser Gäste-WLAN nur für Besucher des Campingplatzes an. Es handelt sich nicht um einen öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienst, sondern um ein internes WLAN für Gäste des Campingplatzes.Voraussetzung für eine Nutzung ist, dass der Campinggast sich zuvor für die Nutzung des Hotspots registrieren und/oder die Geltung dieser Nutzungsbedingungen zu Beginn der Nutzung des Hotspots akzeptieren. Dies kann bei Auswahl des Hotspots als WLAN-Netz im Endgerät in der Regel über ein dann abrufbares Registrierungsformular oder eine Begrüßungsseite erfolgen. Es besteht kein Anspruch auf Nutzung des Hotspots. Uns steht dem Campingplatz frei, den Zugang zum Hotspot jederzeit ohne Angabe von Gründen einzuschränken oder einzustellen. Es gilt die jeweils aktuelle Fassung dieser Nutzungsbedingungen, die Ihnen bei der Anmeldung zum Hotspot abrufbar gemacht wird.
(3) Sofern der Campinggast im Zuge einer Registrierung Anmelde-Daten (wie z.B. Benutzername, Passwort, E-Mail etc.) erhalten hat, sind diese geheim zu halten und unbefugten Dritten nicht zugänglich zu machen.
Sollten der Campinggast Registrierungsdaten erhalten haben, hat er sicher zu stellen, dass der Zugang zu und die Nutzung des Hotspots mit den Benutzerdaten ausschließlich durch den Campinggast als Nutzer erfolgt. Sofern Tatsachen vorliegen, die die Annahme begründen, dass unbefugte Dritte von Ihren Zugangsdaten Kenntnis erlangt haben oder erlangen werden, ist die Leitung des Campingplatzes unverzüglich zu informieren. Der Campinggast haftet als Nutzer für jedwede Nutzung und/oder sonstige Aktivität, die unter seinen Zugangsdaten ausgeführt wird, nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(4) Der Campinggast ist verpflichtet, etwaige Informationen, die im Rahmen der Nutzung des Dienstes von ihm zu seiner Person angegeben werden, wahrheitsgemäß zu machen. Er ist verpflichtet, bei der Nutzung unseres Hotspots die geltenden Gesetze einzuhalten. Weitere Pflichten, die sich aus anderen Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen ergeben, bleiben unberührt.
(5) Der Dienst wird kostenlos erbracht.
Da die Leistungen unentgeltlich erbracht werden, besteh kein Anspruch auf Nutzung des Hotspots. Der Campingplatz bemüht sich jedoch um eine möglichst unterbrechungsfreie Nutzbarkeit des Hotspots.
(6) Dem Campinggast sind als Nutzer jegliche Handlungen bei der Nutzung des Hotspots untersagt, die gegen
geltendes Recht verstoßen, Rechte Dritter verletzen oder gegen die Grundsätze des Jugendschutzes verstoßen. Insbesondere sind folgende Handlungen untersagt:
- das Einstellen, die Verbreitung, das Angebot und die Bewerbung pornografischer, gegen Jugendschutzgesetze, gegen Datenschutzrecht und/oder gegen sonstiges Recht verstoßender und/oder betrügerischer Inhalte, Dienste und/oder Produkte;
- die Veröffentlichung oder Zugänglichmachung von Inhalten, durch die andere Teilnehmer oder Dritte beleidigt oder verleumdet werden;
- die Nutzung, das Bereitstellen und das Verbreiten von Inhalten, Diensten und/oder Produkten, die gesetzlich geschützt oder mit Rechten Dritter (z.B. Urheberrechte) belastet sind, ohne hierzu ausdrücklich berechtigt zu sein;
- die öffentliche Zugänglichmachung von urheberrechtlich geschützten Werken oder sonstige urheberrechtswidrige Handlungen, insbesondere bei der Nutzung von sog. „Internet-Tauschbörsen“ oder File-Sharing-Diensten.
- die Übertragung überdurchschnittlich großer Datenmengen und insbesondere die anhaltende Übertragung solcher Datenmengen;
- das Hosting eines Web-Servers oder anderer Server durch Nutzung eines Hotspots des Diensteanbieters;
- die Änderung der vorgegebenen DNS-Server in den Netzwerkeinstellungen des Hotspots des Diensteanbieters;
- die Versendung von Junk- oder Spam-Mails sowie von Kettenbriefen;
- die Verbreitung von Viren, Trojanern und anderen schädlichen Dateien;
- die Verbreitung anzüglicher, anstößiger, sexuell geprägter, obszöner oder diffamierender Inhalte bzw. Kommunikation sowie solcher Inhalte bzw. Kommunikation die geeignet sind/ist, Rassismus, Fanatismus, Hass, körperliche Gewalt oder rechtswidrige Handlungen zu fördern bzw. zu unterstützen (jeweils explizit oder implizit);
- die Aufforderung anderer Nutzer oder Dritter zur Preisgabe von Kennwörtern oder personenbezogener Daten für kommerzielle oder rechts- bzw. gesetzeswidrige Zwecke.
Ebenfalls untersagt ist jede Handlung, die geeignet ist, den reibungslosen Betrieb des Hotspots zu beeinträchtigen, insbesondere die Systeme unverhältnismäßig hoch zu belasten.
Der Zugang zum Hotspot kann jederzeit vorübergehend oder dauerhaft sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass der Campinggast gegen diese Nutzungsbedingungen und/oder geltendes Recht verstößt, verstoßen hat oder wenn ein sonstiges berechtigtes Interesse an der Sperrung besteht.
(7) Der Campinggast ist als Nutzer für alle Handlungen, die er im Zusammenhang mit der Nutzung des Internets über den Hotspot vornimmt, selbst verantwortlich.
(8) Der Campinggast stellt den Campingplatz von sämtlichen Forderungen, die Dritte wegen eines Verstoßes des Nutzers gegen gesetzliche Vorschriften, gegen Rechte Dritter (insbesondere Persönlichkeits-, Urheber- und Markenrechte) oder gegen vertragliche Pflichten, Zusicherungen oder Garantien geltend machen, einschließlich der Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung (Rechtsanwalts- und Gerichtskosten in gesetzlicher Höhe) auf erstes Anfordern frei. Der Campinggast ist verpflichtet, im Falle der Geltendmachung von Ansprüchen im Sinne von Ziff. 10 Absatz 2 unverzüglich und vollständig bei der Sachverhaltsaufklärung mitzuwirken und die hierzu erforderlichen Angaben in geeigneter Weise zugänglich zu machen.
(9) Um die Leistungen des Hotspots für Sie zu erbringen, ist die Verwendung von personenbezogenen Daten Ihres Endgerätes erforderlich. In dem Zusammenhang werden ggf. auch die MAC-Adressen von Endgeräten temporär gespeichert. Ferner werden wir ggf. Protokolldaten („Logfiles“) über Art und Umfang der Nutzung der Dienstleistungen für 7 Tage speichern. Diese Daten können nicht unmittelbar Ihrer Person zugeordnet werden.
8. Rückgabe des Stellplatzes
(1) Bei Ende der Mietdauer hat der Campinggast den Stellplatz vollständig geräumt und sauber zurückzugeben.
(2) Setzt der Campinggast den Gebrauch des Stellplatzes nach Ablauf der Mietzeit fort, so gilt das Mietverhältnis nicht als verlängert. § 545 BGB findet keine Anwendung.
(1) Der Campingplatz am Mahlower See ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, wenn der Stellplatz nach Vertragsschluss infolge höherer Gewalt nicht zur Verfügung gestellt werden kann. Der Campingplatz am Mahlower See ist in diesem Fall verpflichtet, den Campinggast unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit des Stellplatzes zu informieren. Vom Campinggast bereits gezahlte Beträge werden in diesem Fall zurückerstattet; die Geltendmachung weiterer Ansprüche des Campinggastes ist ausgeschlossen. Der Campingplatz am Mahlower See ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der oder die Campinggäste schuldhaft irreführende oder falsche Angaben zu vertragswesentlichen Tatsachen gemacht haben (insbesondere falsche persönliche Angaben, unzutreffende Größen- und Gewichtsangaben bei Fahrzeugen, Anhängern und Wohnmobilen) sowie im Falle von Scheinreservierungen oder wenn begründeter Anlass zu der Annahme besteht, dass die Sicherheit oder der reibungslose Geschäftsbetrieb des Campingplatzes durch die Inanspruchnahme der Leistungen des Campingplatzes gefährdet werden.
(2) Der Campingplatz am Mahlower See ist zur fristlosen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund berechtigt, wenn der Campinggast durch sein Verhalten gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Campingplatzordnung verstößt. Ist der Verursacher nicht eindeutig identifizierbar, ist der Campingplatz berechtigt, das Vertragsverhältnis mit der gesamten Gruppe / Familie fristlos zu kündigen. Dies gilt insbesondere, wenn der Campinggast andere Gäste oder das Personal beleidigt oder gefährdet, die Ruhe oder Ordnung nachhaltig stört, sich diskriminierend oder feindlich verhält, eine vertragswidrige Nutzung des Stellplatzes vornimmt, die Anlagen oder die Ausstattung des Campingplatzes mutwillig zerstört, beschädigt oder entfernt, bei Missbrauch an Strom- oder Wasserleitungen, unter illegalem Drogenkonsum steht, alkoholisiert ist, den Campingplatz für die Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit nutzt oder sich in sonstiger Weise vertragswidrig verhält.
Der Campinggast / die Campinggäste haben in diesem Fall den vereinbarten Mietpreis zu zahlen. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Campinggast vorbehalten. Ersatzansprüche sind ausgeschlossen.
Im Falle der fristlosen Kündigung hat der Campinggast den Stellplatz unverzüglich zu räumen und den Campingplatz zu verlassen.
Der Campinggast haftet für alle Schäden, die bei der Benutzung des Stellplatzes sowie des Campingplatzes und seiner Anlagen oder in Folge der Nichtbeachtung der vorstehenden Vorschriften durch ihn selbst, der zu seinem Haushalt gehörenden Personen, seinen Besuchern oder durch sonstige Personen, denen er die Benutzung des Stellplatzes bzw. des Campingplatzes und seiner Einrichtungen gestattet, schuldhaft verursacht werden. Etwaige Schäden sind der Campingplatzverwaltung unverzüglich zu melden.
11. Haftung des Campingplatzes
(1) Der Campingplatz am Mahlower See haftet ausschließlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Er haftet bezüglich seiner Erfüllungsgehilfen ebenfalls nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(2) Ausgenommen von der Regelung in Ziffer (1) ist die gesetzliche Haftung für Schäden aus der Verletzung des Körpers, der Gesundheit und des Lebens sowie Ansprüche nach dem Datenschutzgesetz.
(3) Ausgenommen von der Regelung in Ziffer (1) ist die Haftung für solche Schäden, die auf einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Nichterfüllung der Vertragszweck entfallen würde oder ernsthaft gefährdet wäre. Die Haftung ist in diesem Fall der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden begrenzt.
(4) Das Baden im Mahlower See sowie die Benutzung der Badestellen erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Haftung für Personen- oder Sachschäden ist ausgeschlossen.
(5) Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters für bei Mietvertragsabschluss vorhandene Mängel ist ausgeschlossen. § 536 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB findet insoweit keine Anwendung.
Der Campingplatz am Mahlower See wird die die jeweiligen Mietverträge betreffenden Daten nur im Rahmen der geltenden gesetzlichen Vorschriften verarbeiten und speichern. Die Einzelheiten ergeben sich aus der auf unserer Website verfügbaren Datenschutzerklärung. Für den Fall, dass im Rahmen der Nutzung der Leistungen des Campingplatzes datenschutzrechtliche Einwilligungserklärungen vom Campinggast eingeholt werden, wird darauf hingewiesen, dass diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen können.
13. Foto- und VideoaufnahmenDer Campingplatz am Mahlower See ist berechtigt, auf dem Campingplatz Foto- und Videoaufnahmen durchzuführen. Sofern Personen auf den Aufnahmen identifizierbar sind, wird eine Veröffentlichung der Aufnahmen nur mit Zustimmung der Betroffenen erfolgen.
14. Ergänzende Regelungen
(1) Eine Aufrechnung von Forderungen des Campinggastes ist nur zulässig, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
(2) Ergänzend gilt die Verordnung über bauaufsichtliche Anforderungen an Camping- und Wochenendhausplätze im Land Brandenburg (BbgCWPV).
Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist der Campingplatz am Mahlower See nicht verpflichtet und nicht bereit.
16. Schlussbestimmungen
(1) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist Zossen.
(2) Die Beziehungen zwischen dem Campinggast und dem Campingplatz am Mahlower See unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(3) Soweit der Vertrag oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Lieferbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.
Campingplatzordnung
An- und AbmeldungDer Zutritt zum Campingplatz ist nur nach Anmeldung gestattet. Besucher sind anzumelden und haben das entsprechende Entgelt zu entrichten. Die Rezeption ist von 08:00 bis 12:00 Uhr sowie von 15:00 bis 18:00 Uhr geöffnet. Am Tag der Abreise ist der Stellplatz bis 11:00 Uhr zu räumen und alle ggf. noch offenen Entgelte an der Rezeption zu entrichten.
Gegenseitige RücksichtnahmeDie Campinggäste sind einander zur angemessenen Rücksichtnahme mit dem Ziel eines gedeihlichen Zusammenlebens verpflichtet. Dabei ist sowohl dem Ruhebedürfnis der Hausbewohner wie auch dem Spielbedürfnis auf dem Campingplatz anwesender Kinder Rechnung zu tragen. In der Zeit von 13:30 Uhr bis 15:00 Uhr sowie von 22:00 Uhr bis 7:00 Uhr sind die Campinggäste zu besonderer Rücksichtnahme verpflichtet. In diesen Zeiten sind Geräusche auf Zimmerlautstärke zu reduzieren und ist ruhestörender Lärm so weit wie möglich zu unterlassen. Diese Zeiten besonderer Rücksichtnahme gelten insbes. für Geräusche, die durch Tonwiedergabe- und Fernsehgeräte, Musizieren etc. verursacht werden, sowie für die Geräusche spielender Kinder.
Allgemeine Gebrauchsregelungen
Die gemeinschaftlich genutzten Räume und Anlagen, insbesondere die sanitären Anlagen sind sorgsam zu behandeln und sauber zu halten. Sie können im Rahmen ihrer Zweckbestimmung von allen Campinggästen genutzt werden. Die Reinigung der Sanitäranlagen erfolgt grundsätzlich von 12:00 bis 15:00 und zwischen 23:00 und 06:00 Uhr sowie ggf. nach Bedarf. Der angemietete Stellplatz ist stets sauber, frei von Abfällen und in einem einwandfreien Zustand zu halten.
Das Abstellen und Lagern von Gegenständen auf gemeinschaftlichen Flächen ist nicht gestattet.
Das Ziehen von Gräben sowie jedes sonstige Einfrieden der Stellplätze ist nicht gestattet.
Kraftahrzeuge dürfen nur auf den gekennzeichneten Wegen und nur im Schritttempo fahren; entsprechendes gilt für Fahrradfahrer, Tretroller und sonstige Fahrzeuge.
Abfälle sind unverzüglich in den dafür bereitgestellten Abfallbehältern am Eingang des Platzes unter Beachtung der örtlichen Vorgaben zur Mülltrennung zu entsorgen.
Das Entsorgen von Sperrmüll oder Sondermüll ist nicht gestattet. Abwässer sind an den Wasch- und Toilettenhäuschen in die dafür vorgesehenen Abflüsse zu leiten. Das Ausleeren sowie die Reinigung der Chemietoiletten dürfen ausschließlich in den hierfür vorgesehenen Bereichen erfolgen.
Das Auslegen von Teppichen und Planen auf den Stellplätzen sowie auf dem gesamten Campingplatzgelände ist untersagt. Ausgenommen hiervon sind UV-durchlässige Gewebematten.
Das Abstellen von Fahrzeugen, Campingausrüstung oder sonstigen Gegenständen auf eventuell unbelegten Stellplätzen ist untersagt.
Jeglicher Eingriff in die natürliche Beschaffenheit des Campingplatzes ist verboten. Die Errichtung von Bauten jeglicher Art, das Beschneiden oder Ausgraben von Pflanzen und Bäumen sowie Bodekorrekturen sind untersagt.
Sicherheit, SchädenDas Lagern von gefährlichen, insbesondere explosiven, leicht brennbaren oder giftigen sowie übel riechenden Stoffen auf den Stellplätzen sowie auf dem gesamten Campingplatz ist nicht gestattet. Das Entzünden von offenem Licht (auch Lagerfeuer und Kohlegrills) ist auf dem gesamten Campingplatz strikt untersagt. In allgemein zugänglichen innenliegenden Gemeinschafträumen (Toilettenhäuser etc.) darf nicht geraucht werden. Die Campinggäste sind verpflichtet, jegliche Schäden an den gemieteten Stellplätzen sowie an den gemeinschaftlich genutzten Räumlichkeiten der Verwaltung des Campingplatzes sofort anzuzeigen. Das Auftreten von Ungeziefer ist der Campingplatzverwaltung unverzüglich zu melden.
HaustiereDas Halten von Haustieren ist im Rahmen der allgemeinen Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme nach vorheriger Anzeige durch den Campinggast erlaubt. Nicht erlaubt ist das Halten exotischer Tiere, wie Schlangen, Raubtiere usw. sowie das Halten von Kampfhunden. Durch Haustiere verursachte Verunreinigung hat der Tierhalter sofort zu beseitigen. Hunde sind stets an der Leine zu führen. Der Campinggast ist verpflichtet dafür zu sorgen, dass die Tiere stets auf dem eigenen Stellplatz verbleiben.
Brandschutz, Verhalten im NotfallEs gelten die Brandschutzordnung sowie die im gesamten Gelände ausgehängten Flucht- und Rettungspläne. Feuerlöscher befinden sich an den gekennzeichneten Stellen. Alle Campingfahrzeuge sind mit funktionsfähigen Feuerlöschern auszustatten. Das Grillen ist nur mit einem Elektro- oder Gas Grill gestattet. Das Grillen mit einem Holzkohlegrill ist streng untersagt.